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Rechnungen in kleinen Unternehmen

Wichtig ist, dass die Unterlagen im Falle einer Prüfung jederzeit dem Betriebsprüfer vorgelegt werden können. Er muss auf Verlangen unverzüglich Zugriff auf die Unterlagen erhalten, die im Zusammenhang mit der Besteuerung des Unternehmens stehen. Dabei darf er nur diese Unterlagen einsehen, weshalb es sinnvoll ist, die Unterlagen auf einem separaten Rechner zur Verfügung zu stellen, damit keine weitreichenderen Einblicke in betriebliche Interna gewährt werden.


Aber auch Privatpersonen müssen die Rechnungen des Unternehmens aufbewahren, zumindest dann, wenn es sich um Leistungen und Lieferungen handelt, die mit einem Grundstück in Zusammenhang stehen. Das Gesetz sieht hier eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren vor, bei Bauleistungen aufgrund der längeren Gewährleistungsfrist von fünf Jahren, sollten die Rechnungen auch mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.


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