Eine Rechnung zu erstellen, sollte eigentlich kein Problem sein und doch gibt es spezielle Anforderungen bei bestimmten Berufsgruppen. So etwa im Bauwesen. Hier werden Rechnungen auf Basis eines Werklohnvertrags gestellt. Allerdings muss unterschieden werden, ob es sich um einen
Demzufolge unterscheiden sich nämlich die Anforderungen, die an die Baurechnung als solches gestellt werden. Wurde ein VOB-Werkvertrag geschlossen, so muss eine überprüfbare Abrechnung vorgelegt werden, damit die Fälligkeit der Forderung überhaupt eintritt. Die konkreten Angaben, die benötigt werden, sind im VOB nachzulesen. Dabei werden auch Vorschriften dazu gemacht, binnen welchen Zeitrahmens die Rechnung vorgelegt werden muss.
Unterscheiden muss man beim VOB-Werkvertrag weiterhin dahingehend, ob es sich um einen
Der Pauschalpreisvertrag besagt, dass in der Rechnung nur klargestellt werden muss, dass die Leistung erbracht wurde. Bei einer Abrechnung auf Stunden- oder Materialbasis sind die geleisteten Stunden bzw. das verbrauchte Material einzeln aufzuführen.
Hier sind Beispiel-Rechnungen, die mit dem Rechnungsverwalter erstellt wurden:
Um welche Funktionalität soll das Tool "Rechnungsverwalter" als Erstes erweitert werden?
"Wie sieht eine ordnungsgemäße Rechnung aus, damit sie der Finanzamt-Prüfung standhält?" zum Artikel
"Was muss bei der Rechnungslegung mit ausländischen Geschäftspartnern beachtet werden?" zum Artikel
"Rechnungen in kleinen Unternehmen" zum Artikel
"Besonderheiten bei Rechnungen bestimmter Berufsgruppen" zum Artikel