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Wie sieht eine ordnungsgemäße Rechnung aus, damit sie der Finanzamt-Prüfung standhält?

Eine ordnungsgemäße Rechnung ist das A und O, denn sobald hier formale Fehler auftreten, kann die vermeintliche Betriebsausgabe nicht mehr als solche genutzt werden. Auch der oftmals schon gezogene Vorsteuerbetrag muss dann rückerstattet werden, selbstverständlich nebst Zinsen. Meist fallen Fehler erst während der Betriebsprüfung auf, die Jahre später erfolgt, so dass durch die lange Verzinsungszeit ein entsprechend hoher Betrag auflaufen kann. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, dass Rechnungen korrekt ausgestellt werden. Sowohl die eigenen Rechnungen sollten hinsichtlich der benötigten Daten genau überprüft werden, als auch die eingehenden Rechnungen von Lieferanten. Die folgende Checkliste gibt an, welche Mindestangaben eine Rechnung zu erfüllen hat:


1. Anschrift des Rechnungsausstellers

Hier ist die korrekte und vollständige Anschrift des Leistenden oder Liefernden anzugeben. Diese sind aber auf dem Briefbogen von Unternehmen ohnehin enthalten, so dass hier keine Probleme auftreten sollten.


2. Anschriften des Rechnungsempfängers

Ebenfalls muss die korrekte und vollständige Anschrift des Rechnungsempfängers vermerkt werden. Dabei ist die Rechnungsanschrift zu vermerken und, sofern abweichend, auch die Lieferanschrift.


3. Steuernummern

Wichtig ist ebenso die Angabe der Steuernummer des Rechnungsausstellers. Diese muss selbst dann angegeben werden, wenn es sich um einen Kleinunternehmer handelt, der keine Umsatzsteuer ausweist. Alternativ zur Steuernummer kann auch die Umsatzsteuer-Ident-Nummer (UStID) angegeben werden, sofern vorhanden. Dies ist sogar ratsam, da mit dieser Nummer Dritte weniger Angaben über den Rechnungsaussteller erhalten können.


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