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Wie sieht eine ordnungsgemäße Rechnung aus, damit sie der Finanzamt-Prüfung standhält?

9. Weitere wichtige Punkte

Die Rechnungsnummern können zudem aus Buchstaben- und Zahlenkombinationen bestehen, so dass man hier vergleichsweise frei in der Gestaltung des Aufbaus der Nummernkreise ist. Bei den Angaben zur Zahlung ist es hingegen erforderlich, ein Zahlungsziel zu nennen. Wenig empfehlenswert, weil nur schwer bei Zahlungsverzug durchzusetzen, sind Aussagen, wie „zahlbar sofort rein netto“. Der Begriff sofort könnte noch heute oder innerhalb von drei bis fünf Tagen bedeuten. Besser ist, ein konkretes Datum zu benennen, etwa „zahlbar innerhalb 10 Tagen, bis zum 22.11.2012“. Damit kommt der Rechnungsempfänger sofort mit Erreichen des Zahlungsdatums in Verzug.


10. Kleinbetragsrechnungen richtig ausstellen

Bei der Erstellung von Rechnungen ist zwischen verschiedenen Arten zu unterscheiden, eine davon ist die Kleinbetragsrechnung. Unter diesem Begriff werden alle Rechnungen bis zu einem Betrag von 150 Euro zusammengefasst und hier gelten geringere Anforderungen, als bei herkömmlichen Rechnungen. Die Anforderungen umfassen dabei:

  • → Name und Anschrift vom Rechnungsaussteller,
  • → Ausstellungsdatum der Rechnung,
  • → Menge und Art der Lieferung oder Leistung,
  • → Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe (kein gesonderter Mehrwertsteuerausweis nötig, aber Angabe des Steuersatzes erforderlich bzw. Hinweis auf § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung)
Entfallen können somit Angaben zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, sowie der fortlaufenden Rechnungsnummer, aber auch des Namens des Rechnungsempfängers.


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Beispielrechnungen

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