Rechnungslegung – für viele Jungunternehmer bleibt das Thema lange ein Buch mit sieben Siegeln. Allzu viele Fragen tun sich in diesem Bereich auf, einige davon sollen aber im Folgenden beantwortet werden.
Rechnungen sollten im eigenen Interesse zeitnah gestellt werden. Denn wo keine Rechnung, da auch keine Zahlung. Wer also die hauseigene Liquidität nicht gefährden will, muss darauf bedacht sein, Rechnungen zeitnah, am besten mit Abschluss des Auftrags, zu stellen.
Seit 2004 ist zudem eine Verschärfung bezüglich der Rechnungslegungspflichten im Gesetz aufgenommen worden. Das „Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung“ wurde erlassen und betrifft vorwiegend Unternehmen der Baubranche. Alle Lieferungen und Leistungen, die mit einem Grundstück in Zusammenhang stehen, müssen demnach binnen sechs Monaten abgerechnet werden. Zusätzlich sind Privatpersonen als Endkunden darauf hinzuweisen, dass sie die Rechnung zwei Jahre aufbewahren müssen.
Hier sind Beispiel-Rechnungen, die mit dem Rechnungsverwalter erstellt wurden:
Um welche Funktionalität soll das Tool "Rechnungsverwalter" als Erstes erweitert werden?
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"Was muss bei der Rechnungslegung mit ausländischen Geschäftspartnern beachtet werden?" zum Artikel
"Was passiert mit den Rechnungen, die durch mein Unternehmen gestellt wurden?" zum Artikel
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