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Tutorial 20: Erstellung von Lohnabrechnungen
Hinweis: Hierbei handelt es sich um einen kostenpflichtiges Modul, der zusätzlich im Programm Rechnungsverwalter aktiviert werden muss. Um das Modul zu aktivieren, gehen Sie folgendermaßen vor:
|
Mit dem Zusatzmodul "Lohnabrechnung" ist es möglich, Lohnabrechnungen zu erstellen. Hier ist eine detaillierte Beschreibung von verwendeten Feldern.
Feldbezeichnung | Beschreibung |
---|---|
Buchungsdatum | Erstellungsdatum der Lohnabrechnung |
Persönliche Daten | Name und Adresse vom Arbeitnehmer (=Lohnabrechnungsempfänger) |
Firmenadresse | Name und Adresse vom Arbeitgeber (=eigene Firma), die auf der Lohnabrechnung angedruckt werden soll |
Persönliche Daten | |
Anrede | Anrede vom Arbeitnehmer |
Name | Name vom Arbeitnehmer |
Vorname | Vorname vom Arbeitnehmer |
Mitarbeiternummer | Interne Nummer, wird vom Programm automatisch vergeben und kann geändert werden |
Geburtsdatum | Geburtsdatum vom Arbeitnehmer |
Eintrittsdatum | Beginn des Arbeitsverhältnisses |
Steuernummer | Steuernummer vom Arbeitnehmer |
Straße | Straße vom Arbeitnehmer |
PLZ | Postleitzahl vom Arbeitnehmer |
Ort | Ort vom Arbeitnehmer |
Land | Land vom Arbeitnehmer |
Steuerdaten | |
Steuerklasse | Steuerklasse vom Arbeitnehmer |
Kirchensteuersatz | Kirchensteuersatz vom Arbeitnehmer; 0% - falls keine Kirchensteuer bezahlt werden soll Kirchensteuer wird auf Basis von Lohnsteuer berechnet |
Kinderfreibeträge | Anzahl der Kinderfreibeträge |
Kinderlos | Ja: Arbeitnehmer, die keine Elternteile und älter als 23 Jahre ist Nein: Arbeitnehmer, die Elternteile oder nicht älter als 23 Jahre ist Kinderlose Arbeitnehmer der sozialen Pflegeversicherung müssen seit dem 1. Januar 2005 zusätzlich zum "normalen" Beitragssatz einen Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten entrichten. |
Bundesland | Bundesland, in dem die Arbeitsstelle liegt |
Gleitzone |
Ja: Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone
Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone liegt vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt 450,01 Euro bis 850,00 Euro im Monat beträgt und die Grenze von 850,00 Euro im Monat regelmäßig nicht überschreitet (Stand 2016). |
Minijob |
Ja: Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat eine Entgeltgrenze von 450,00 Euro nicht überschreitet (Stand 2016). |
RV-befreit | Ja: Falls Arbeitnehmer keiner Rentenversicherungspflicht unterliegt |
Krankenversicherung | |
Name | Name der Krankenversicherung |
U1-Satz | Der einzutragenee Prozentsatz für U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) wird von der Krankenkasse mitgeteilt. |
U2-Satz | Der einzutragenee Prozentsatz für U2 (Mutterschaftsgeld) wird von der Krankenkasse mitgeteilt. |
Insolvenzumlage | Ja: Falls Insolvenzgeldumlage gezahlt werden soll |
KV-Satz | Prozentsatz zur gesetzlichen Krankenversicherung |
Zusatz | Zusatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, Arbeitnehmer trägt das alleine |
KV-Beitrag | Beitrag zur Krankenversicherung bei privat Versicherten |
PV-Beitrag | Beitrag zur Pflegeversicherung bei privat Versicherten |
Zusatzinformationen | |
Texteingabe | Freie Eingabe ist möglich, die Angaben werden auf den Lohnabrechnungen links unten angedruckt |
Berechnete Werte | |
Bruttolohn | Berechneter Bruttolohn |
Lohnsteuer | Berechnete Lohnsteuer |
Solidaritätszuschlag | Berechneter Solidaritätszuschlag |
Kirchensteuer | Berechnete Kirchensteuer |
Summe Steuern | Summe der Steuern (=Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer) |
RV - AN | Beitrag zur Rentenversicherung - Arbeitnehmeranteil |
AV - AN | Beitrag zur Arbeitslosenversicherung - Arbeitnehmeranteil |
KV - AN | Beitrag zur Krankenversicherung - Arbeitnehmeranteil |
KV - Zusatz | Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung - Arbeitnehmer bezahlt das alleine |
PV - AN | Beitrag zur Pflegeversicherung - Arbeitnehmeranteil |
Summe Sozialbeiträge | Summe Sozialbeiträge des Arbeitnehmer (=RV-AN + AV-AN + KV-AN + KV-Zusatz + PV-AN) |
Ges. Abzüge | Gesetzliche Abzüge (=Summe Steuern + Summe Sozialbeiträge) |
Netto | Netto Betrag (=Bruttolohn - Ges. Abzüge) |
Netto Be-/ Abzüge | Summe von Netto Be-/ Abzügen (=Arbeitgeber Zuschuss zur privaten Krankenversicherung) |
Auszahlungsbetrag | Auszahlungsbetrag (=Netto - Netto Be/Abzüge) |
RV - AG | Beitrag zur Rentenversicherung - Arbeitgeberanteil |
AV - AG | Beitrag zur Arbeitslosenversicherung - Arbeitgeberanteil |
KV - AG | Beitrag zur Krankenversicherung - Arbeitgeberanteil |
PV - AG | Beitrag zur Pflegeversicherung - Arbeitgeberanteil |
Umlage 1 - AG | Berechnete Umlage 1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) Arbeitgeber trägt das alleine. |
Umlage 2 - AG | Berechnete Umlage 2 (Mutterschaftsgeld) Arbeitgeber trägt das alleine. |
Insolvenzumlage - AG | Berechnete Insolvenzumlage Arbeitgeber trägt das alleine. |
Summe AG | Summer der Arbeitgeberanteile (=RV-AG + AV-AG + KV-AG + PV-AG + U1-AG + U2-AG + Insolvenzumlage)
Im Programm berechnete Beiträge müssen mitteln der kostenlosen Software von sv.net übermittelt werden (Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise). |
KV-AG-Zuschuss | Arbeitgeber-Zuschuss zur Krankenversicherung bei privat Versicherten |
PV-AG-Zuschuss | Arbeitgeber-Zuschuss zur Pflegeversicherung bei privat Versicherten |
Summe AG-Zuschüsse | Summe der Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung bei privat Versicherten |
Gesamtkosten | Gesamtkosten, die Arbeitgeber zu tragen hat |
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