Tutorial 20: Erstellung von Lohnabrechnungen


Hinweis: Hierbei handelt es sich um einen kostenpflichtiges Modul, der zusätzlich im Programm Rechnungsverwalter aktiviert werden muss. Um das Modul zu aktivieren, gehen Sie folgendermaßen vor:
  • Öffnen Sie das Programm Rechnungsverwalter
  • Klicken Sie auf den Menüpunkt "Extras" -> "Zusatzmodule" -> "Zusatzmodule installieren"
  • Drücken Sie den Button "Modul kaufen" für das entsprechende Modul

Mit dem Zusatzmodul "Lohnabrechnung" ist es möglich, Lohnabrechnungen zu erstellen. Hier ist eine detaillierte Beschreibung von verwendeten Feldern.


FeldbezeichnungBeschreibung
Buchungsdatum Erstellungsdatum der Lohnabrechnung
Persönliche Daten Name und Adresse vom Arbeitnehmer (=Lohnabrechnungsempfänger)
FirmenadresseName und Adresse vom Arbeitgeber (=eigene Firma), die auf der Lohnabrechnung angedruckt werden soll
Persönliche Daten
Anrede Anrede vom Arbeitnehmer
Name Name vom Arbeitnehmer
Vorname Vorname vom Arbeitnehmer
Mitarbeiternummer Interne Nummer, wird vom Programm automatisch vergeben und kann geändert werden
Geburtsdatum Geburtsdatum vom Arbeitnehmer
Eintrittsdatum Beginn des Arbeitsverhältnisses
Steuernummer Steuernummer vom Arbeitnehmer
Straße Straße vom Arbeitnehmer
PLZ Postleitzahl vom Arbeitnehmer
Ort Ort vom Arbeitnehmer
Land Land vom Arbeitnehmer
Steuerdaten
Steuerklasse Steuerklasse vom Arbeitnehmer
Kirchensteuersatz Kirchensteuersatz vom Arbeitnehmer; 0% - falls keine Kirchensteuer bezahlt werden soll
Kirchensteuer wird auf Basis von Lohnsteuer berechnet
Kinderfreibeträge Anzahl der Kinderfreibeträge
Kinderlos Ja: Arbeitnehmer, die keine Elternteile und älter als 23 Jahre ist
Nein: Arbeitnehmer, die Elternteile oder nicht älter als 23 Jahre ist

Kinderlose Arbeitnehmer der sozialen Pflegeversicherung müssen seit dem 1. Januar 2005 zusätzlich zum "normalen" Beitragssatz einen Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten entrichten.
Bundesland Bundesland, in dem die Arbeitsstelle liegt
Gleitzone Ja: Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone
Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone liegt vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt 450,01 Euro bis 850,00 Euro im Monat beträgt und die Grenze von 850,00 Euro im Monat regelmäßig nicht überschreitet (Stand 2016).
Minijob Ja: Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat eine Entgeltgrenze von 450,00 Euro nicht überschreitet (Stand 2016).
RV-befreit Ja: Falls Arbeitnehmer keiner Rentenversicherungspflicht unterliegt
Krankenversicherung
Name Name der Krankenversicherung
U1-Satz Der einzutragenee Prozentsatz für U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) wird von der Krankenkasse mitgeteilt.
U2-Satz Der einzutragenee Prozentsatz für U2 (Mutterschaftsgeld) wird von der Krankenkasse mitgeteilt.
Insolvenzumlage Ja: Falls Insolvenzgeldumlage gezahlt werden soll
KV-Satz Prozentsatz zur gesetzlichen Krankenversicherung
Zusatz Zusatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, Arbeitnehmer trägt das alleine
KV-Beitrag Beitrag zur Krankenversicherung bei privat Versicherten
PV-Beitrag Beitrag zur Pflegeversicherung bei privat Versicherten
Zusatzinformationen
Texteingabe Freie Eingabe ist möglich, die Angaben werden auf den Lohnabrechnungen links unten angedruckt
Berechnete Werte
Bruttolohn Berechneter Bruttolohn
Lohnsteuer Berechnete Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag Berechneter Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer Berechnete Kirchensteuer
Summe Steuern Summe der Steuern (=Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer)
RV - AN Beitrag zur Rentenversicherung - Arbeitnehmeranteil
AV - AN Beitrag zur Arbeitslosenversicherung - Arbeitnehmeranteil
KV - AN Beitrag zur Krankenversicherung - Arbeitnehmeranteil
KV - Zusatz Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung - Arbeitnehmer bezahlt das alleine
PV - AN Beitrag zur Pflegeversicherung - Arbeitnehmeranteil
Summe Sozialbeiträge Summe Sozialbeiträge des Arbeitnehmer (=RV-AN + AV-AN + KV-AN + KV-Zusatz + PV-AN)
Ges. Abzüge Gesetzliche Abzüge (=Summe Steuern + Summe Sozialbeiträge)
Netto Netto Betrag (=Bruttolohn - Ges. Abzüge)
Netto Be-/ Abzüge Summe von Netto Be-/ Abzügen (=Arbeitgeber Zuschuss zur privaten Krankenversicherung)
Auszahlungsbetrag Auszahlungsbetrag (=Netto - Netto Be/Abzüge)
RV - AG Beitrag zur Rentenversicherung - Arbeitgeberanteil
AV - AG Beitrag zur Arbeitslosenversicherung - Arbeitgeberanteil
KV - AG Beitrag zur Krankenversicherung - Arbeitgeberanteil
PV - AG Beitrag zur Pflegeversicherung - Arbeitgeberanteil
Umlage 1 - AG Berechnete Umlage 1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)
Arbeitgeber trägt das alleine.
Umlage 2 - AG Berechnete Umlage 2 (Mutterschaftsgeld)
Arbeitgeber trägt das alleine.
Insolvenzumlage - AG Berechnete Insolvenzumlage
Arbeitgeber trägt das alleine.
Summe AG Summer der Arbeitgeberanteile (=RV-AG + AV-AG + KV-AG + PV-AG + U1-AG + U2-AG + Insolvenzumlage)
Im Programm berechnete Beiträge müssen mitteln der kostenlosen Software von sv.net übermittelt werden (Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise).
KV-AG-Zuschuss Arbeitgeber-Zuschuss zur Krankenversicherung bei privat Versicherten
PV-AG-Zuschuss Arbeitgeber-Zuschuss zur Pflegeversicherung bei privat Versicherten
Summe AG-Zuschüsse Summe der Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung bei privat Versicherten
Gesamtkosten Gesamtkosten, die Arbeitgeber zu tragen hat




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