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Elektronische Rechnung

Wie der Namen schon verrät, handelt es sich um eine Rechnung, welche nicht nur elektronisch formatiert ist, sondern auch alle Prozesse, von dem Empfangen, bis hin zu der Verarbeitung, elektronisch abschließt.


Inhaltlich, sowie rechtlich, ist die elektronische Rechnung seinem Vorgänger, der Rechnung auf Papier, identisch.


Wo liegt also der Fortschritt in der elektronischen Rechnung?

Das Leben in unserer globalisierten Welt schreitet immer schneller voran und alles wird heutzutage bevorzugt online erledigt. Und das zu Recht! Digital geht alles nicht nur schneller, sondern meist auch deutlich einfacher. Dies bemerkt man auch rasch an dem Beispiel der elektronischen Rechnung: Statt mit lästigen Papierkram zu kämpfen, kann man heute online ganz entspannt per Mausklick Rechnungen erstellen, empfangen, versenden und verarbeiten. So wird der Vorgang im Rechnungsprozess wesentlich vereinfacht.


Nach der offiziellen Gleichstellung der elektronischen Rechnung mit der Papierrechnung (1. Juli 2011 nach dem Steuergesetz 2011 in Deutschland), folgen weitere Entwicklungen auf internationaler Ebene: Das Europäische Parlament beschloss am 11. März öffentliche Auftragsgeber zur Akzeptanz der elektronischen Rechnung zu verpflichten. Damit dieses System funktioniert, müssen nationale Formen angeglichen werden. Infolgedessen wird eine neue Norm entstehen, welche europaweit gelten wird.


Anhand dieser Norm werden sämtliche Rechnungsprozesse digital und automatisch ausgeführt, von der Erstellung der Rechnung, bis hin zu der Verarbeitung. Natürlich sind hierbei gewisse Bedingungen zu beachten und festgelegte Formatierungen einzuhalten.


Erste grundlegende Voraussetzung ist, dass der elektronischen Rechnung vom Rechnungsempfänger zugestimmt wurde. Zusätzlich muss die elektronische Rechnung Bedingungen zur äußerlichen Form einhalten: Hierbei ist wichtig, dass sie nicht nur in einem elektronischen Format ausgestellt wurde, sondern dass auch alle weiteren Vorgänge elektronisch ausgeführt werden können. Weitere unumgängliche Voraussetzungen sind die menschliche Leserlichkeit der Rechnung, die Vollständigkeit und Unversehrtheit, welche die korrekte Auflistung aller Pflichtangaben für den Steuerumsatzabzug) beinhaltet. Schlussendlich muss die Herkunft der Rechnung gesichert sein, dies kann beispielsweise durch eine Signatur, oder Kontrollverfahren geschehen.





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