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Willekes

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Bei Storno rechnet er in der Auswertung nicht Minus !
Geschrieben am 12.07.2017 um 06:11
Da ich jetzt doch Umsatzsteuerpflichtig geworden bin ,muss ich die vorrigen Rechnungen Stornieren ,daß Programm setzt es leider nicht als minus ,sondern weiterhin als Einnahme oder mache ich da ein Denkfehler ?
Weidensee

Beiträge: 329
Registriert seit: 24.09.2013

Re: Bei Storno rechnet er in der Auswertung nicht Minus !
Geschrieben am 16.07.2017 um 11:41 als Antwort an: Themenverfasser
hallöle,
sorry, aber ich verstehe nicht, wieso du die rechnungen "stornieren" musst?
wenn du seit dem 1.1.2017 wieder Regelbesteuerer bist, wirst du bestimmt eine ganze menge rechnungen "korrigieren" müssen.
ich komme aber noch immer nicht so wirklich dahinter, was du meinst?
stornieren = -19%MwSt
korrigieren = +19%MwSt
als kleinunternehmer, der nach § 19 Abs 1 UStG keine Umsatzsteuer berechnet, kannst du nur korrigieren
d.h. sind deine kunden eher private oder geschäftskunden? letzteren kannst du die rechnungskorrektur schicken, die holen sich die vorsteuer eh nachträglich wieder. bei privatkunden ist das natürlich schwieriger. du hast denen rechnungen mit nettobeträgen gestellt. die MwSt. kommt oben drauf. wenn die sich quer stellen, dann kann es passieren, dass du die steuer aus eigener tasche zahlen musst.
Bei der Rechnungskorrektur empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: Die ursprüngliche Rechnung wird storniert und als Rechnungsstorno oder Rechnungskorrektur gekennzeichnet. Die neue Rechnung wird mit einer neuen Rechnungsnummer und einem Hinweis auf die ursprüngliche Rechnung versehen (zum Beispiel „... ersetzt Rechnung Nr. 1234 vom 5.3.2015“. Das Berichtigungsdokument muss der Ursprungsrechnung eindeutig zuzuordnen sein, andernfalls wird die Rechnungskorrektur leicht als neue Rechnung angesehen.
gruß

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