Gast | Privateinlagen bzw. -entnahmen Geschrieben am 16.04.2017 um 23:29 |
Hallo, wir bereiten gerade die Existenzgründung meines Mannes als Einzelunternehmer vor, und ich beschäftige mich gerade mit der Rechnungsverwalter-Software. Mir ist klar, dass Privatentnahmen den Gewinn nicht schmälern, aber trotzdem muss ich sie doch irgendwie in der EÜR kenntlich machen. Bei den voreingestellten Konten gibt es das Konto "Einlage ( ",aber zu Entnahmen habe ich nichts gefunden. Wie macht man das, ohne dass der Gewinn oder EÜR geschmälert wird, was ja passieren würde, wenn ich ein neues Konto dafür anlegen würde? VG - Antje | |
Gast | Re: Privateinlagen bzw. -entnahmen Geschrieben am 17.04.2017 um 14:19 als Antwort an: Themenverfasser |
Oder anders gefragt: Wie bekomme ich es hin, dass der Kontostand des echten Bankkontos trotz monatlicher Privatentnahme dem Saldo des Bankkontos in der Rechnungsverwalter-Software entspricht, ohne dass der Gewinn durch eine "echte Ausgabe" geschmälert wird. Oder übersteigt das die Möglichkeiten dieses Programms, und ich brauche dafür eine weitergehende Buchhaltungssoftware, bei der ich Umbuchungen vom Bankkonto auf ein Unterkonto Privatkonto vornehmen kann? | |
Gast | Re: Privateinlagen bzw. -entnahmen Geschrieben am 19.04.2017 um 21:12 als Antwort an: Themenverfasser |
Hallo, das übersteigt die Fähigkeiten des Programms leider emens. Da brauchst Du eine richtige BuHa Software, wo Du auch Buchhaltungskonten anlegen kannst die nicht nur von 1000 - 1100 gehen sondern von 1000 bis 9999 und Du darin sogar noch Unterkonten führen kannst. | |
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