Gast | Kleingewerbe Ausweisung der USt nach §19 UstG Geschrieben am 17.10.2020 um 18:19 |
Hallo ihr Lieben, ich habe ein Kleingewerbe und habe das Problem das ich wenn ich Rechnungen nach $19 UstG erstelle keine Umsatzsteuer auflisten darf. Bekomme ich diese irgendwie weg? Denn selbst wenn ich denn Satz von 0% nehme wird zwar keine Berechnet aber ich weise diese ja trotzdem aus. Das ist nach momentan Steuerrecht nicht erlaubt und ich müsste dann die volle Umsatzsteuerlast Zahlen. Kann mir evtl. jemand sagen wie ich das weg bekomme. | |
Gast | Re: Kleingewerbe Ausweisung der USt nach §19 UstG Geschrieben am 18.10.2020 um 01:17 als Antwort an: Themenverfasser |
Bei den templates Vorlagen ist die Nummer 15 für Kleingewerbe ohne MwSt. | |
Luck Registriert seit: 04.04.2015 | Re: Kleingewerbe Ausweisung der USt nach §19 UstG Geschrieben am 18.10.2020 um 13:36 als Antwort an: Themenverfasser |
Hallo, siehe hier, da ist es ausführlich erklärt. https://www.kleinunternehmer.de/rechnungsstellung.htm#:~:text=%E2%80%9ERechnungsstellung%20erfolgt%20ohne%20Ausweis%20der,UStG%20wird%20keine%20Umsatzsteuer%20berechnet Es muss auf jeden Fall auf jeder Rechnung ein Hinweis der Kleinunternehmerregelung stehen, z. B.: „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Doch vorsicht! Übersteigen die Einkünfte die Freigrenze der Kleinunternehmerregelung, kann das FA das Unternehmen für das entsprechende Jahr auf volle USt. 19% setzen und diese auch Einfordern. Das hängt aber auch von jedem FA und Beamten ab. Es ist eine "Kann-Regelung" aber keine "Muss-Regelung" | |
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