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Wird "Rechnungsverwalter" vom Finanzamt anerkannt?
Geschrieben am 05.02.2020 um 16:56
Hallo zusammen,
wird das Programm vom Finanzamt anerkannt? Ich wundere mich, weil es problemlos möglich ist, bereits erstellte Rechnungen zu verändern und sogar wieder zu löschen.
Soweit ich weiß, ist das nicht zulässig.
Kann mir bitte Jemand helfen und diese Frage beantworten?
Danke!
Weidensee

Beiträge: 329
Registriert seit: 24.09.2013

Re: Wird "Rechnungsverwalter" vom Finanzamt anerkannt?
Geschrieben am 06.02.2020 um 03:05 als Antwort an: Themenverfasser
hallo,
dem FA ist es vollkommen schnuppe, womit du deine rechnungen schreibst.
es ist auch nicht verboten, rechnungen zu ändern. wichtig ist, dass keine rechnungs nr doppelt ist, dass alles was rein muss auch drin ist und du ordentlich deine steuern zahlst!
ist ersteinmal eine rechnung verschickt, sollte man auch nichts löschen. eine korrekurrechnung kanst du aber machen. es muss aber alles ordentlich verbucht sein.
ganz wichtig: 10 Jahre haben sie zeit um eine tiefenprüfung zu machen.
also, nimm den rv, ein günstigeres prog findest du nicht, mit den ganzen möglichkeiten.

mfg

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