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Moumin

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Spalte für Anzahlung
Geschrieben am 12.01.2020 um 10:11
Warum gibt es eigentlich keine Spalte für die Anzahlung/Rabatt, der unterm Nettobetrag abgezogen werden kann?
CowboyM67

Beiträge: 74
Registriert seit: 23.03.2016

Re: Spalte für Anzahlung
Geschrieben am 19.01.2020 um 16:14 als Antwort an: Themenverfasser
Und warum gibst Du es micht als letzte Position mit einem Minuszeichen (-250) an? Ich mach das so. Geht ganz Easy.
Kannst doch als Position anlegen.
Gast

Beiträge: 1

Re: Spalte für Anzahlung
Geschrieben am 20.01.2020 um 11:11 als Antwort an: Themenverfasser
Das mit dem Minus mache ich schon, schöner wäre es, wenn man das direkt unter dem Netto abziehen könnte. Buchhalterisch wäre das korrekterweise auf der RE besser.
CowboyM67

Beiträge: 74
Registriert seit: 23.03.2016

Re: Spalte für Anzahlung
Geschrieben am 20.01.2020 um 17:23 als Antwort an: Themenverfasser
Hi, na ja - dafür ist dieses Tolle Program auch kostenlos.
Ich kann damit gut leben!!
Weidensee

Beiträge: 329
Registriert seit: 24.09.2013

Re: Spalte für Anzahlung
Geschrieben am 22.01.2020 um 15:29 als Antwort an: Themenverfasser
Hallo,
eine frage: hast du die anzahlung abgerechnet? das heißt, hast du eine rechnung über die anzahlung gestellt?
Gast

Beiträge: 1

Re: Spalte für Anzahlung
Geschrieben am 24.01.2020 um 11:33 als Antwort an: Themenverfasser
ja klar.
Weidensee

Beiträge: 329
Registriert seit: 24.09.2013

Re: Spalte für Anzahlung
Geschrieben am 04.02.2020 um 15:22 als Antwort an: Themenverfasser
hallo,

Eine Rechnung für eine Anzahlung ist eine ziemlich normale Rechnung, nur ohne Liefer und Leistungszeitraum.
Das bedeutet, dass du auch bei der Forderung einer Anzahlung Umsatzsteuer auf den vereinbarten Nettobetrag aufschlägst.
Diese Umsatzsteuer musst du an das Finanzamt weitergeben und dein Kunde kann sie als Vorsteuer ziehen.

Wenn Du deine Leistung erbracht hast, erstellst Du darüber eine Schlussrechnung.
Das ist ein eigenständiges Dokument, bekommt also auch eine eigene Rechnungsnummer. In der Rechnung führst du die erbrachten Leistungen komplett auf und berechnest die anfallenden Arbeitskosten und verbrauchten Materialien.
Nun musst du die bereits geleistete Anzahlung richtig abrechnen: Du ziehst sie vom Rechnungsbetrag ab.
Darauf weist du in der Rechnung ausdrücklich hin ( im Textfeld, nicht in der Abrechnung ), damit das später auch für andere wie deinen Steuerberater oder eine Betriebsprüferin nachvollziehbar ist. Dass hier eine Anzahlung verrechnet wird, muss explizit drauf stehen.
Dabei ziehst du aber nicht nur den Nettobetrag der Anzahlung ab, sondern auch die bereits auf die Anzahlung gezahlte Umsatzsteuer.

Das sollte gesondert aufgeführt und so für jeden leicht nachvollziehbar sein, damit klar ist, dass niemand doppelt Umsatzsteuer auf einen Teilbetrag zahlt bzw. das Finanzamt nicht zweimal kassiert.

also so mach ich es immer

mfg

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Gast

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