Reger Registriert seit: 16.12.2017 | Storno Geschrieben am 17.12.2017 um 12:26 |
Wie kann ich eine Rechnung stornieren? | |
Luck Registriert seit: 04.04.2015 | Re: Storno Geschrieben am 17.12.2017 um 21:36 als Antwort an: Themenverfasser |
Ganz einfach: Gehe zu der betreffenden Rechnung und öffne diese -> gehe in die Eingabemaske -> Zahlungsstatus und da auf Storno setzen -> speichern Das war es ... | |
Weidensee Registriert seit: 24.09.2013 | Re: Storno Geschrieben am 18.12.2017 um 03:04 als Antwort an: Luck |
hallo, will er beim kunden stornieren oder nur für seine buchung? | |
Gast | Re: Storno Geschrieben am 22.12.2017 um 10:48 als Antwort an: Alle |
Hallo an alle die den Rechnungsverwalter zu benutzen wissen und die die das hier sonst noch lesen, Mein Problem ist wohl gar nicht so verschieden, daher versuche ich das hier einfach mal darunter. Ich wünsche eine Rechnung zu stornieren, und zwar quasi richtig, das heißt, wenn ich das Dokument meinem Buchhalter in die Hand drücke sollte da nicht 'Rechnung' draufstehen und ausserdem sollte der Betrag unten negativ sein, also quasi die Rückzahlung mit einer negativen Summe ausdrücken. Zum einen um zusammen mit der Original-Rechnung null zu ergeben, zum anderen, damit der werte Herr Buchhalter nicht liest 'Rechnung' und das Geld am Ende irgendwo (doppelt) fehlt (einmal als Storno, einmal als Original. Wenn ich aber im 'Bezahltstatus' einfach nur 'Storno' wähle dann sind diese beiden Punkte meines Versuchens nach nicht gegeben. Ursprünglich suchte ich nach einer Möglichkeit dass erstellte Dokumente auch die laufenden Nummern der Rechnung beachten, um zu prüfen ob die gewählte laufende Nummer bereits vergeben ist, so hätte ich dann einfach als Vorlage die Rechnung genommen und ein Stornorechnungdokument erstellt, dem BH alles in die Hand gedrückt und wäre glücklich, wenn nicht die Stornorechnungsnummer nun noch einmal verwendet werden könnte (von einer neu erstellten Rechnung), und doppelte Rechnungsnummern sind ... naja... nicht gut, hab ich mir sagen lassen. | |
Reger Registriert seit: 16.12.2017 | Re: Storno Geschrieben am 22.12.2017 um 16:32 als Antwort an: Themenverfasser |
Danke für die Infos :) | |
Weidensee Registriert seit: 24.09.2013 | Re: Storno Geschrieben am 13.01.2018 um 08:31 als Antwort an: Themenverfasser |
hallo gast, bei stornorechnungen, schreibt man eine komplett neue rechnung, aber: - der leistungszeitraum muss identisch sein, mit der originalrechnung - alle posten ins minus setzen, dass ein minusbetrag entsteht, der mit der ersten rechnung null ergibt - bei dem begrüßungstext, muß die rechnungsnummer und das rechnungsdatum der originalrechnung rein - lass dir den empfang der stornorechnung bestätigen mfg | |
Gast | Re: Storno Geschrieben am 18.01.2018 um 21:56 als Antwort an: Themenverfasser |
Viele Anbieter vergessen einfach mal das es Verkäufer gibt die auf vielen Plattformen verkaufen. Ich habe die Möglichkeit bei ebay automatisch Rechnungen schreiben zu lassen jedoch kriege ich Probleme wenn ein Widerruf ausgeübt wird. Ich brauche dann eine Gutschrift! Alle bieten eine Stornorechnung an wenn diese auch im selben System geschrieben wurde. Das kann doch nicht sein. Das muss doch anders gehen. Ich muss doch hier eine Gutschrift schreiben können mit einem Vermerk "Widerruf ebay Rechnung 123" oder auch für Amazon. Diese Systeme bieten keine Stornorechnungen an und ich möchte auch nicht alle Daten in ein externes System einzeln eintippen da dieses einfach länger dauert. Die Kosten sind mir noch zu hoch für Plenty oder Afterbuy. Da muss schon eine gewisse Menge da sein. Gibt es da eine Lösung einfach eine Gutchrift zu erstellen? | |
Gast | Re: Storno Geschrieben am 23.01.2018 um 21:51 als Antwort an: Themenverfasser |
Hallo, lies mal hier https://hosting.1und1.de/digitalguide/kmu/rechnungen/rechnungskorrektur-und-stornorechnung-erstellen/ Ich hoffe es hilft Gruß weidensee | |
Weidensee Registriert seit: 24.09.2013 | Re: Storno Geschrieben am 29.01.2018 um 06:34 als Antwort an: Themenverfasser |
hallo, eine gutschrift ist eine rechnung im umgekehrten sinne. bei der sogenannten "kaufmännischen gutschrift" erstattet man einem kunden einen bereits abgerechneten rechnungsbetrag oder teile des rechnungsbetrages aus warenlieferung oder dienstleistung. streng genommen handelt es sich dabei um eine "storno-rechnung". in der gutschrift muß genau angegeben werden, welche vorherige rechnung gutgeschrieben (Rechnungsnummer und Datum)wird. es muss klar aus der gutschrift hervorgehen, dass ein vorheriger bereits erbrachter umsatz rückvergütet wird. wie z.B. mit dem hinweis „wir schreiben ihnen vereinbarungsgemäß folgende leistungen aus unserer rechnungNr. 001 - 2018 vom 10. Januar 2018 gut“. mfg | |
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